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Als Mieter das Klima schützen

Haben Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Vermieter?
Vielleicht sind Sie über viele Jahre miteinander verbunden und begegnen sich mit Respekt und juristisch korrekt.

Super! Aber auch dann ergeben sich hin und wieder Interessensunterschiede,
an denen Sie sich beide reiben. Vielleicht auch beim Klimaschutz?

Sind Sie Mieterin oder Mieter, wollen in diesen „4 Wänden“ weiter wohnen, wollen hierin aber möglichst mehr für das Klima tun? Dann begegnen Ihnen vielleicht folgende Fragen:

Sie wollen ein Balkonkraftwerk, fühlen sich in Ihren Rechten und Möglichkeiten dabei aber unsicher?

Balkonkraft­werke boomen. Kein Wunder: Sie können auf dem eigenen Balkon bis zu 800 Watt Strom erzeugen. Damit versorgen Sie tags­über den Kühl­schrank, laden das Smartphone oder unterstützen die Klima­anlage.

Also kaufen? Vorsicht! Bei einer Prüfung fielen 5 von 8 Balkonkraft­werke durch. Welche gut sind, sagt dieser aktuelle Test.

Das Installieren erledigen Sie selbst ohne Elektriker. Aber beachten Sie folgendes:

Nehmen wir an, Sie haben ein Balkonkraftwerk. Gelten für Sie die neuen Regelungen aus dem Solarspitzengesetz?

Hat Ihr Balkonkraftwerk eine Leistung von 800 Watt oder weniger? Dann können Sie beruhigt unbeschwert Strom erzeugen.

Hier die Hintergründe: Das Solarspitzengesetz trat am 1. März 2025 in Kraft. Es soll Erzeugungsspitzen bei Solarstrom vermeiden und regionale Blackouts verhindern. Solaranlagen müssen dafür technisch fernsteuerbar sein. Das Gesetz betrifft vor allem neue PV-Anlagen.

Die Neuregelungen gelten für alle PV-Anlagen, die ab dem 25.2.2025 in Betrieb genommen werden. Für kleine Anlagen unter 2 kWp gilt die Regelung nicht. Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichterleistung bis 800 Watt und einer Modulleistung bis 2.000 Watt sind von den Regelungen ausgenommen.

Brauchen Sie für Ihr E-Auto eine Wallbox?

Haben Sie ein E-Auto oder wollen bald eins kaufen? Als Mieter haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung Ihres Vermieters zum Einbau einer E-Ladestation.

Manchmal ist die Realisierung kompliziert. Oft müssen neue Stromleitungen verlegt werden, bei vielen Wohnanlagen müssen die anderen Parteien ihre Zustimmung zum Einbau geben. Errichtet der Vermieter sie auf eigene Kosten, kann er die Mieteerhöhen. Auch die Abrechnung des Ladestroms ist nicht simpel. Dieser Leitfaden hilft bei Vorbereitung und Umsetzung.

Stimmt Ihr CO2-Kostenbeitrag für Ihren Heizungs- und Warmwasserverbrauch?

Am 1.1.2023 trat das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz in Kraft. Seitdem gilt, dass Sie als Mieter den CO2-Preis nicht mehr alleine tragen müssen, sondern auf den Mietern und dem Vermieter aufgeteilt wird.

Wer wieviel für die CO2-Emission zahlt, hängt von der „energetischen Qualität des Gebäudes“ ab. Dafür gibt es das „Stufenmodell“. Je nach Gebäudequalität tragen Vermieter und Mieter mehr oder weniger der CO2-Kosten.

Deshalb wäre es ideal, wenn Sie und Ihr Vermieter den Einbau von smarten Thermostaten vereinbaren. Mit diesen können Sie und Ihr Vermieter den Energieverbrauch aktiv und nachhaltig senken. Denn mit intelligenter Zeit- und Einzelraumsteuerung verbrauchen Sie nur so viel Wärme, wie Sie tatsächlich benötigen – ohne Komfortverlust!

Eine „Win-Win-Win-Situation“ – für Sie, für den Vermieter und für unseren Planeten!

Setzt Ihr Vermieter immer noch auf einen herkömmlichen Strommix?

Oder kauft er Ökostrom? Lässt er sich in die Karten schauen? Glauben Sie, dass er bereit wäre den Lieferanten zu wechseln.

Probieren Sie es! Regen Sie ihn an das  Mietshaus mit Ökostrom zu versorgen!

Falls er auf Ökostrom wechseln will: Weisen Sie ihn auf die Zertifikate wie das „Grüner Strom“-Label hin, das die Herkunft der Energie belegt.

Mieterstrom: Noch ein Traum?

Der Kerngedanke von „Mieterstrom“ ist einfach: Strom wird direkt dort produziert, wo er verbraucht wird – meist über die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Mietshauses.

Beim klassischen „Mieterstrom-Modell“ verkauft der Vermieter den selbst erzeugten Strom der eigenen PV-Anlage direkt an die Mieter. Die Abrechnung erfolgt über einen speziellen Vertrag.

Mieter  können von günstigeren Strompreisen profitieren, da Kostenbestandteile des Strompreises wie Netzentgelte und Stromsteuern reduziert werden oder ganz wegfallen.

Eine ganz neue Sache! Mehr hier.

Und noch ein Traum:  Ihr grüner Mietvertrag!

Sogenannte „Green Lease“-Verträge sollen die Vertragsparteien zu einer nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung von Gebäuden anhalten und helfen, dass beide – Vermieter und Mieter – ihre selbst gesetzten Nachhaltigkeitsziele verfolgen.

Im angelsächsischen Raum schon weit verbreitet, sind „Green Lease“-Verträge auch in Deutschland jetzt auf dem Vormarsch – vorerst aber nur im Gewerbebereich.

Noch hängt Ihr Klimaschutz in den eigenen 4 Wänden auch davon ab, wie viel er Ihrem Vermieter wert ist. Haben Sie einen ökologisch ambitionierten Vermieter? Es wäre eine tolle Sache! Fragen Sie doch mal Ihren Vermieter, was er davon hält!

Grüne Mietverträge müssen je nach Gebäude und Interessen auf die Vertragsparteien individuell zugeschnitten werden. Darauf abgestimmt können sie Energieverbräuche, CO2-Emissionen, den Einsatz von erneuerbaren Energien, die Implementierung eines Abfall- und Recyclingmanagements, ein nachhaltiges Mobilitätsmanagements und vieles mehr umfassen.

So weit die vertraglichen Fragen, die Sie als klimaschützende Mieter mit Ihrem Vermieter klären wollen. Was Sie selbst tun können, wissen Sie sicher. Hier nochmal das Wichtigste:

Tipps für Ihren Alltag in den eigenen 4 Wänden:

Sind Sie ein klimaschonender Mieter?
Vielleicht so in den eigenen 4 Wänden?
Alles Gute dort!

Quellen und weiterführende Links:

Lohnt sich ein Balkonkraftwerk? (ADAC)

Was “Balkonstromer” beachten müssen (Stiftung Warentest)

Brandgefahr durch Batteriespeicher (PV-Forum)

Klimaschutz beim Duschen: Wie geht das denn? (eure Welt e.V.)

LED anstatt Glühlampe (eure Welt e.V.)

Klimaschonend kochen und backen (eure Welt e.V.)

Ihr Balkon, Ihr Garten (eure Welt e.V.)

Wollen Sie klimaschonend putzen? (eure Welt e.V.)

Standby, Ladegeräte, Timer: Die viele kleinen Stromfresser! (eure Welt e.V.)

Die Wäscheleine: Auch eine Art regenerative Energie zu nutzen (eure Welt e.V.)

Lademöglichkeiten in Mehrfamilienhäusern (ADAC)

Wallbox für Mieter | 6 einfache Schritte (Yello)

Green Lease-Regelungsempfehlungen für Gewerbe-Immobilien (Projektgruppe Green Lease)

Verfolgen Sie auch künftig unsere Tipps.
Hier wird Klimaschutz praktisch – auch in den eigenen 4 Wänden!

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